Statut

Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychologie-und PhilosophielehrerInnen

1. Grundsatzerklärung

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychologie- und PhilosophielehrerInnen Österreichs ist ein freiwilliger Zusammenschluss der LeiterInnen der neun Landesarbeitsgemeinschaften.
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist unabhängig und agiert daher autonom.
  • Der Koordinator/die Koordinatorin vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft nach außen.
    Er/Sie sorgt für die Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen den LeiterInnen der neun Landesarbeitsgemeinschaften und achtet auf die Durchführung der Beschlüsse.

2. Zweck

  • Interessenvertretung der Psychologie- und PhilosophielehrerInnen im Zusammenhang mit dem Unterrichtsfach Psychologie u. Philosophie
  • Koordinierung von Meinungen und Maßnahmen der einzelnen Landesarbeitsgemeinschaften und die Vertretung ihrer Auffassungen nach außen
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit einschlägigen Personen und Einrichtungen zur entsprechenden Weiterentwicklung des Psychologie- und Philosophieunterrichts
  • Weitergabe von Informationen

3. Arbeitsweise

Die Bundesarbeitsgemeinschaft tritt einmal im Jahr zusammen.
Im Normalfall nehmen daran die neun LeiterInnen der Landesarbeitsgemeinschaften teil. Im Falle einer Verhinderung des Leiters/der Leiterin soll dieser/diese eine Vertretung (mit Stimmrecht) schicken. Die  Bundesarbeitsgemeinschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Bundesländer anwesend sind.

Nach Bedarf sollen an den Treffen auch VertreterInnen von für den Psychologie- und Philosophieunterricht wichtigen österreichweiten Veranstaltungen teilnehmen.

Der Koordinator/die Koordinatorin und VertreterInnen für andere Funktionen werden für eine Periode von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Dem Koordinator/der Koordinatorin wird ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zur Seite gestellt. Das ist jene Person, die für die Organisation der nächsten Bundesarbeitsgemeinschaftstagung zuständig ist.